Datenschutz­erklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma Klaas + Pitsch Fleisch- und Wurstwaren GmbH , Industriestraße 51, 57258 Freudenberg-Niederndorf

1. Allgemeines

Allen unseren – auch künftigen – Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bestellbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.Unsere Angebote und die in unseren Unterlagen angegebenen Preise sowie die Art und Menge sind für uns freibleibend.Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

2. Lieferung – Lieferzeit

Vereinbarte Lieferzeiten sind annähernd verbindlich, sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft handelt. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und ggf. sonstiger klarzustellender Einzelheiten der Ausführung voraus.Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten und geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Erfolgt unsere Lieferung ganz oder teilweise nicht fristgerecht und auch nicht innerhalb einer uns zu setzenden angemessenen Nachfrist aus zu von uns zu vertretenden Gründen, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, sofern er bei der Nachfristsetzung schriftlich angekündigt hat, die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist abzulehnen. Ist ein Lieferverzug von uns zu vertreten, ist eine entstehende Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, daß uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist.In Fällen höherer Gewalt ruhen die Verpflichtungen beider Parteien und verschieben sich Termine und Fristen für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entsprechend; als Fälle höherer Gewalt gelten auch Arbeitskämpfe in eigenen und fremden Betrieben, Maschinenbruch, hoheitliche Maßnahmen und sonstige nicht zu vertretende Umstände. Das Ereignis höherer Gewalt ist der anderen Vertragspartei unverzüglich anzuzeigen.

3. Versand – Gefahrenübergang

Sofern nicht anderes bestimmt, ist Lieferung ab unserem Werk vereinbart. Wenn der Kunde es schriftlich wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, deren Kosten der Kunde trägt. Eine Versendung erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn vereinbarungsgemäß die Kosten der Versendung oder des Transports von uns übernommen werden.

4. Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls nicht anderes vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen steht ihm nicht zu. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zum völligen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren berechtigt, ohne daß hierin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Kunde ist verpflichtet, den gelieferten Gegenstand in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und uns über etwaige Pfändungen und sonstige Veränderung unverzüglich zu unterrichten. Für den Fall einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware tritt der Kunde uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. MWSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsachen ohne oder nach Weiterverarbeitung oder in Verbindung mit anderen Sachen weiterverkauft wurden. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde nach der Abtretung ermächtigt, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät und wir deshalb den Einzug der abgetretenen Forderung durch uns verlangen, wozu uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner und alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen bekanntzugeben und zu übergeben hat. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Betrages der von uns gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag einschl. MWSt.) zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verarbeitung.Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für den Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Käufer verwahrt. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 5 % übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

6. Gewährleistung

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, daß er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Entsprechendes gilt für Beanstandungen wegen Falschlieferung oder unvollständiger Lieferung. Ist die von uns erbrachte Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so leisten wir – sofern im Falle der fehlenden zugesicherten Eigenschaft die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat, den Kunden gegen bestimmte Mängelfolgen abzusichern – wie folgt Gewähr: Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz, wozu uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben hat. Es gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, daß eine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist und eine schuldhafte wesentliche Vertragspflichtverletzung unsererseits voraussetzt, es sei denn, daß uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder eine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gegeben ist.Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab dem Gefahrenübergang.

7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen, es sei denn, daß abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.Gerichtsstand für beide Teile ist das örtlich zuständige Amts- oder Landgericht unseres Geschäftssitzes. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch beim Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.